FAQ
Der Status quo der Städtischen Bühnen Frankfurt
Warum müssen die Städtischen Bühnen erneuert werden?
Der Großteil des Gebäudes der Städtischen Bühnen am Willy-Brandt-Platz wurde in den 1960er Jahren errichtet. Nach rund 70 Jahren Spielbetrieb sind es vor allem die haustechnischen Anlagen, die umfassend erneuert werden müssen. Es treten – aufgrund des Alters der Anlagen – häufig Störungen auf, die bereits heute den künstlerischen Betrieb längerfristig stören. Auch für die Einhaltung der aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen – u.a. Arbeitsstättenrichtlinien, Brandschutzregeln – sind weitere Anpassungen und Umbauten notwendig: u.a. ist der Orchesterproberaum zu klein, es gibt Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume ohne natürliche Belichtung. Um den Betrieb mit seinen knapp 1.200 Mitarbeiter:innen weiterhin garantieren zu können, müssen die Städtischen Bühnen umfassend erneuert werden.
Was würde passieren, wenn man nichts täte?
Der Großteil der haustechnischen Anlagen ist aktuell bereits über 30 Jahre alt. Technische Anlagen werden mit steigendem Alter immer anfälliger für Störungen, die Beschaffung von Ersatzteilen ist teilweise jetzt schon nicht mehr möglich. Bereits heute fallen u.a. Lüftungsanlagen aus. Mit jedem weiteren Jahr des »Nichts-Tuns« erhöht sich die Gefahr, dass weitere Anlagen ausfallen und der künstlerische Betrieb immer mehr eingeschränkt wird. Wenn wesentliche technische Anlagen (z.B. im öffentlichen Bereich, Zuschauerraum, Bühnenbereich) ausfallen, können keine Aufführungen mehr stattfinden, der Betrieb mit seinen 1.200 Mitarbeitern muss dann gegebenenfalls von einem auf den anderen Tag (ganz oder teilweise) eingestellt werden. Zudem erhöhen sich laufende Reparatur- und Instandhaltungskosten tendenziell immer weiter, der Betrieb des Bestandsgebäudes wird immer unwirtschaftlicher.
Wie lange läuft die Betriebserlaubnis der Bühnen am Willy-Brandt-Platz?
Die Betriebserlaubnis der Städtischen Bühnen ist nicht befristet. Allerdings besteht die Gefahr, dass, wie bereits geschehen, technische Anlagen ausfallen und keine Ersatzteile mehr verfügbar sind oder aufgrund fehlender Flächen keine neuen Anlagen eingebaut werden können.
Die Stabsstelle und ihre Arbeit
Wer hat die Stabsstelle »Zukunft der Städtischen Bühnen« beauftragt?
Die Stadtverordneten beauftragten im Frühjahr 2018 den Magistrat mit einer Untersuchung zur Sanierung des Bestandsgebäudes am Willy-Brandt-Platz:
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und Die GRÜNEN im Römer NR 539 vom 16.03.2018 – »Sanierung oder Neubau der Städtischen Bühnen Frankfurt (SBF)«: https://www.stvv.frankfurt.de/download/NR_539_2018.pdf
Dazu Beschluss der Stadtverordnetenversammlung: https://www.stvv.frankfurt.de/download/PAR_2619_2018.pdf
Für diese Untersuchung wurde die Stabsstelle »Zukunft der Städtischen Bühnen« unter der Leitung des Architekten Michael Guntersdorf von Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig ins Leben gerufen. Oberbürgermeister Peter Feldmann verfügte, dass alle Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt die neu gegründete Stabsstelle bei ihrer Arbeit unterstützen sollten. Die Stabsstelle nahm im Herbst 2018 ihre Arbeit auf.
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und Die GRÜNEN im Römer NR 539 vom 16.03.2018 – »Sanierung oder Neubau der Städtischen Bühnen Frankfurt (SBF)«: https://www.stvv.frankfurt.de/download/NR_539_2018.pdf
Dazu Beschluss der Stadtverordnetenversammlung: https://www.stvv.frankfurt.de/download/PAR_2619_2018.pdf
Für diese Untersuchung wurde die Stabsstelle »Zukunft der Städtischen Bühnen« unter der Leitung des Architekten Michael Guntersdorf von Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig ins Leben gerufen. Oberbürgermeister Peter Feldmann verfügte, dass alle Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt die neu gegründete Stabsstelle bei ihrer Arbeit unterstützen sollten. Die Stabsstelle nahm im Herbst 2018 ihre Arbeit auf.
Wie lautet der Prüfauftrag?
Der Prüfauftrag beinhaltete folgende Fragen:
Für die fachliche Erarbeitung und Prüfung der unterschiedlichen Varianten wurden externe Expert:innen hinzugezogen. Zum einen das Planungsteam, das für die Machbarkeitsstudie 2017 die Bestandsaufnahme erstellt hatte. Dieses bestand aus einem Architekturbüro mit langjähriger Erfahrung in Bau und Sanierung von Theaterbauten, einem erfahrenen Ingenieurbüro für Haustechnik, Brandschutzgutachter:innen, Tragwerksingenieur:innen, Logistikplaner:innen sowie Organisationsfachplaner:innen.
- Ist eine bauliche Sanierung unter maximalem Erhalt des Bestandes möglich und wirtschaftlich?
- Können Funktionen ausgelagert werden?
- Senkt eine bestandswahrende Sanierung die Kosten?
Für die fachliche Erarbeitung und Prüfung der unterschiedlichen Varianten wurden externe Expert:innen hinzugezogen. Zum einen das Planungsteam, das für die Machbarkeitsstudie 2017 die Bestandsaufnahme erstellt hatte. Dieses bestand aus einem Architekturbüro mit langjähriger Erfahrung in Bau und Sanierung von Theaterbauten, einem erfahrenen Ingenieurbüro für Haustechnik, Brandschutzgutachter:innen, Tragwerksingenieur:innen, Logistikplaner:innen sowie Organisationsfachplaner:innen.
Wie lautet das Ergebnis des Prüfauftrags?
Es sind zwei Sanierungsvarianten untersucht worden:
I. BASIS-Sanierung: die Gebäudestruktur wird beibehalten, das Nötigste saniert und modernisiert. Die Gesamt-Investitions-Kosten werden auf rund 826 Millionen Euro geschätzt (dabei entfällt ein Großteil der Baukosten auf die Erneuerung der Haustechnik).
Aufgrund der nicht beseitigten Mängel der Gebäudestruktur sind keine Verbesserungen im Betrieb möglich. Während der Bauzeit müssen beide Spielstätten in eine Interimsspielstätte umziehen, wodurch hohe Kosten entstehen. Diese Variante ist, da wesentliche Gebäudemängel bleiben, trotz der hohen Kosten nicht zukunftsfähig, damit auch nicht wirtschaftlich und nicht nachhaltig.
II. VERBESSERTE Sanierung: hierbei würde eine Verbesserung der betrieblichen Abläufe in begrenztem Umfange möglich, z.B. wird die Andienung verbessert. Die Öffnung des Gebäudes wäre zumindest in Teilen umsetzbar, so dass es für die Öffentlichkeit auch außerhalb der Spielzeiten teilweise nutzbar wäre. Die Gesamt-Investitionskosten werden hierfür auf rund 918 Millionen Euro geschätzt. Nachteil: Sehr teuer bei nur relativ geringfügigen Verbesserungen. Es bleibt ein altes Gebäude mit strukturellen Mängeln. Wesentliche Verbesserungen der künstlerischen Bedingungen sind auch in dieser Variante nicht möglich. Zudem müsste auch in dieser Variante für beide Sparten eine Interimsmöglichkeit gefunden werden.
Auch diese Variante ist nicht zukunftsfähig, nicht wirtschaftlich und nicht nachhaltig.
Die jeweiligen Gesamtkosten enthalten neben den Investitionskosten für Sanierung und Neubau auch die Kosten für Interim, angemessene Risikozuschläge sowie die aktuell zu erwartende Baupreissteigerung.
Da beide Sanierungsvarianten ein völlig unbefriedigendes Ergebnis erbrachten (Kosten stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zu den erreichbaren Ergebnissen) wurden in einem weiteren Schritt zwei Neubauvarianten untersucht:
III. Neubau Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz. Dabei werden Baukosten von rund 495 Mio. Euro erwartet. Die Gesamt-Investitions-Kosten werden auf rund 874 Millionen Euro für ein optimiertes Gebäude geschätzt, das die künstlerischen, betrieblichen und publikumswirksamen Abläufe bestmöglich umsetzt. Zudem könnte ein auch städtebaulich wirksamer Entwurf die angestrebte Aufwertung des Willy-Brandt-Platzes befördern.
IV. Neubau einer Spielstätte am Willy-Brandt-Platz und Neubau einer weiteren Spielstätte an einem anderen innerstädtischen Standort. Erwartete Baukosten von rund 511 Millionen Euro, geschätzte Gesamt-Investitionskosten von rund 809 Millionen Euro. Da nur eine Interimsspielstätte notwendig wäre, sind die Gesamtinvestitionskosten niedriger als bei der Doppelanlage, die zwei Interimsspielstätten erfordert.
I. BASIS-Sanierung: die Gebäudestruktur wird beibehalten, das Nötigste saniert und modernisiert. Die Gesamt-Investitions-Kosten werden auf rund 826 Millionen Euro geschätzt (dabei entfällt ein Großteil der Baukosten auf die Erneuerung der Haustechnik).
Aufgrund der nicht beseitigten Mängel der Gebäudestruktur sind keine Verbesserungen im Betrieb möglich. Während der Bauzeit müssen beide Spielstätten in eine Interimsspielstätte umziehen, wodurch hohe Kosten entstehen. Diese Variante ist, da wesentliche Gebäudemängel bleiben, trotz der hohen Kosten nicht zukunftsfähig, damit auch nicht wirtschaftlich und nicht nachhaltig.
II. VERBESSERTE Sanierung: hierbei würde eine Verbesserung der betrieblichen Abläufe in begrenztem Umfange möglich, z.B. wird die Andienung verbessert. Die Öffnung des Gebäudes wäre zumindest in Teilen umsetzbar, so dass es für die Öffentlichkeit auch außerhalb der Spielzeiten teilweise nutzbar wäre. Die Gesamt-Investitionskosten werden hierfür auf rund 918 Millionen Euro geschätzt. Nachteil: Sehr teuer bei nur relativ geringfügigen Verbesserungen. Es bleibt ein altes Gebäude mit strukturellen Mängeln. Wesentliche Verbesserungen der künstlerischen Bedingungen sind auch in dieser Variante nicht möglich. Zudem müsste auch in dieser Variante für beide Sparten eine Interimsmöglichkeit gefunden werden.
Auch diese Variante ist nicht zukunftsfähig, nicht wirtschaftlich und nicht nachhaltig.
Die jeweiligen Gesamtkosten enthalten neben den Investitionskosten für Sanierung und Neubau auch die Kosten für Interim, angemessene Risikozuschläge sowie die aktuell zu erwartende Baupreissteigerung.
Da beide Sanierungsvarianten ein völlig unbefriedigendes Ergebnis erbrachten (Kosten stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zu den erreichbaren Ergebnissen) wurden in einem weiteren Schritt zwei Neubauvarianten untersucht:
III. Neubau Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz. Dabei werden Baukosten von rund 495 Mio. Euro erwartet. Die Gesamt-Investitions-Kosten werden auf rund 874 Millionen Euro für ein optimiertes Gebäude geschätzt, das die künstlerischen, betrieblichen und publikumswirksamen Abläufe bestmöglich umsetzt. Zudem könnte ein auch städtebaulich wirksamer Entwurf die angestrebte Aufwertung des Willy-Brandt-Platzes befördern.
IV. Neubau einer Spielstätte am Willy-Brandt-Platz und Neubau einer weiteren Spielstätte an einem anderen innerstädtischen Standort. Erwartete Baukosten von rund 511 Millionen Euro, geschätzte Gesamt-Investitionskosten von rund 809 Millionen Euro. Da nur eine Interimsspielstätte notwendig wäre, sind die Gesamtinvestitionskosten niedriger als bei der Doppelanlage, die zwei Interimsspielstätten erfordert.
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die jeweiligen Gesamtkosten enthalten neben den Investitionskosten für die eigentlichen Planungs- und Baumaßnahmen auch die Kosten für die Interimsspielstätten, angemessene Risikozuschläge, aktuell zu erwartenden Baupreissteigerungen während der Projektlaufzeit, sowie die Kosten für das neue Produktionszentrum.
Wie kann das Gesamtprojekt finanziert werden?
Mit der grundlegenden Richtungsentscheidung der Stadtverordneten können nun die unterschiedlichen Möglichkeiten für eine Finanzierung ausgelotet werden. Dabei sind mehrere Modelle denkbar.
Die Stadt Frankfurt wird auch eine Beteiligung des Landes Hessen und des Bundes sowie andere Möglichkeiten untersuchen.
Die Stadt Frankfurt wird auch eine Beteiligung des Landes Hessen und des Bundes sowie andere Möglichkeiten untersuchen.
Sind die Berichte der Untersuchung zur Sanierung öffentlich?
Folgende Berichte sind öffentlich verfügbar: die Zusammenfassung der Machbarkeitsstudie von 2017, der Bericht der Stabsstelle »Zukunft der Städtischen Bühnen«, der die Ergebnisse der Untersuchung zur Sanierung zusammenfasst, der Planungsbericht und die Berichte zum Interim, zum Produktionszentrum sowie zu den Kosten:
https://kultur-frankfurt.de/portal/de/Presse/ZukunftStaedtischeBuehnen/2581/0/0/0/161.aspx
https://kultur-frankfurt.de/portal/de/Presse/ZukunftStaedtischeBuehnen/2581/0/0/0/161.aspx
Wie unterscheidet sich die Untersuchung zur Sanierung 2019 von der Machbarkeitsstudie 2017?
Die Untersuchung zur Sanierung 2019 der Stabsstelle baut auf die Machbarkeitsstudie von 2017 auf. Der ergänzende Prüfauftrag sollte klären, ob eine Sanierung unter maximalem Erhalt des Bestandes der Theaterdoppelanlage am Willy-Brandt-Platz möglich und wirtschaftlich ist. In diesem Kontext wurde auch geprüft, ob über eine Auslagerung von Funktionen die Schaffung der erforderlichen Flächen für die notwendige Gebäudetechnik und zur Erfüllung gesetzlicher Auflagen erreicht kann. Dabei war zu beachten, dass im Gegensatz zur Machbarkeitsstudie keine zusätzlichen Funktionen am Willy-Brandt-Platz untergebracht und im Volumen der bestehenden Kubatur geplant werden.
Die aktuelle Untersuchung geht davon aus, dass für eine Sanierung oder einen Neubau der jetzigen Theaterdoppelanlage ohne Unterbrechungen oder Zwischennutzungen das Gebäude am Willy-Brandt-Platz vollständig leergezogen wird.
Die aktuelle Untersuchung geht davon aus, dass für eine Sanierung oder einen Neubau der jetzigen Theaterdoppelanlage ohne Unterbrechungen oder Zwischennutzungen das Gebäude am Willy-Brandt-Platz vollständig leergezogen wird.
Die politischen Entscheidungen
Wer entscheidet über die Zukunft der Städtischen Bühnen und was gebaut wird?
Die Städtischen Bühnen Frankfurt sind eines der größten kommunalen Theater- und Opernspielstätten und im alleinigen Besitz der Stadt Frankfurt am Main. Deshalb entscheidet die Stadtverordnetenversammlung als oberstes Entscheidungs- und Beschlussorgan der Stadt auch über die Zukunft der Städtischen Bühnen. Die für diesen Bereich zuständige und verantwortliche Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig unterbreitet den Stadtverordneten Entscheidungsgrundlagen, die inhaltlich durch die Arbeit der Stabsstelle Städtische Bühnen gestützt werden.
Welche Schlüsse zieht die Kulturdezernentin aus den Ergebnissen der Stabsstelle?
Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig empfiehlt aufgrund der eindeutigen Untersuchungsergebnisse den Verzicht auf Sanierungen und stattdessen die Errichtung von Neubauten. Keine der Sanierungsvarianten kann die bestehenden schwerwiegenden funktionalen Mängel des Gebäudekomplexes beheben, obwohl immer mindestens 80% der Bausubstanz umgebaut werden müssen. So kann beispielsweise die Barrierefreiheit nicht erreicht werden, die Vorgaben des Arbeitsschutzes nicht erfüllt und die Anlieferung nur ansatzweise verbessert werden, eine Öffnung des Gebäudes zum Stadtraum ist nur sehr begrenzt möglich. Auch künstlerische Verbesserungen könnten nur geringfügig umgesetzt werden. Nur Neubauten für Oper und Schauspiel ermöglichen optimierte Gebäude, die den Stand der Technik erfüllen und einen zukunftsfähigen, effizienten und wirtschaftlichen Betrieb garantieren. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob der Betrieb künftig in einem oder in zwei getrennten Neubauten stattfindet.
Darüber hinaus fordert die Kulturdezernentin mindestens eine Spielstätte am Willy-Brandt-Platz zu garantieren, an dem Ort, an dem das kulturelle Herz der Stadt schlägt.
Darüber hinaus fordert die Kulturdezernentin mindestens eine Spielstätte am Willy-Brandt-Platz zu garantieren, an dem Ort, an dem das kulturelle Herz der Stadt schlägt.
Was haben die Stadtverordneten entschieden?
In der Stadtverordnetenversammlung am 30. Januar 2020 entschieden (link zum Beschluss und der PM ergänzen) die Stadtverordneten auf Grundlage der vertieften Untersuchungen der Stabsstelle, eine Sanierung des bestehenden Gebäudekomplexes am Willy-Brandt-Platz nicht weiter zu verfolgen und folgten damit der Empfehlung von Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig. Zum einen fielen die Kosten für eine Sanierung nicht signifikant niedriger aus als für Neubauten, bei erheblich höherem Baurisiko, der Bauzeit und der Notwendigkeit, beide Sparten in einem Interim spielen zu lassen für geschätzte fünf bis sechs Jahre.
Weiterhin entschieden die Stadtverordneten, dass eine originalgetreue Rekonstruktion des Seeling-Baus von 1902 nicht verfolgt werden soll.
Dazu Beschluss der Stadtverordnetenversammlung:
https://www.stvv.frankfurt.de/download/PAR_5164_2020.pdf
Presseinformation vom 31.01.2020:
https://kultur-frankfurt.de/portal/de/Presse/31.01.2020-KulturdezernentinHartwig3ae2809eSanierungderStaedtischenBuehnenFrankfurtistvomTische2809c/1169/0/95102/mod2281-seite9-details1/161.aspx
Weiterhin entschieden die Stadtverordneten, dass eine originalgetreue Rekonstruktion des Seeling-Baus von 1902 nicht verfolgt werden soll.
Dazu Beschluss der Stadtverordnetenversammlung:
https://www.stvv.frankfurt.de/download/PAR_5164_2020.pdf
Presseinformation vom 31.01.2020:
https://kultur-frankfurt.de/portal/de/Presse/31.01.2020-KulturdezernentinHartwig3ae2809eSanierungderStaedtischenBuehnenFrankfurtistvomTische2809c/1169/0/95102/mod2281-seite9-details1/161.aspx
Warum wird die Rekonstruktion des Seelingbaus von 1902 nicht weiterverfolgt?
Der Seeling-Bau von 1902 wurde 1944 durch Luftangriffe zu weiten Teilen zerstört, bestehende Reste wurden in den 1960er Jahren teilweise abgerissen, teilweise in die jetzige Doppelanlage integriert.
Bei allen Unwägbarkeiten einer statistischen Zusammenfassung sind heute von dem Bau aus dem Jahr 1902 noch maximal 25% Rohbausubstanz im Zusammenhang (u.a. als Fundamente und Kellerwände) erhalten.
Die Stadtverordneten haben sich gegen den originalgetreuen Wiederaufbau des Theaterbaus („Rekonstruktion“) aus der Kaiserzeit entschieden: Das Bauwerk kann die Anforderungen des heutigen Schauspiel Frankfurt als modernem und international renommierten Großtheater nicht abbilden. So war etwa die Bühne des damaligen Theaters nur halb so groß wie die benötigte Bühnenfläche des heutigen Schauspiels, diese hätte in den Altbau nicht hineingepasst. Das Schauspiel Frankfurt wäre somit in einem solchen Bauwerk in seiner experimentellen künstlerischen Arbeit, für die es international anerkannt ist, stark eingeschränkt.
Ebenfalls gegen den Wiederaufbau des Altgebäudes spricht, dass im November 2020 der jetzige Foyerbau der Städtischen Bühnen am Willy-Brandt-Platz von der hessischen Denkmalbehörde in das nachrichtliche Denkmalverzeichnis aufgenommen wurde. Ein Erhalt des jetzigen Wolkenfoyers am Standort macht eine Rekonstruktion des Alt-Theaters dort unmöglich.
Bei allen Unwägbarkeiten einer statistischen Zusammenfassung sind heute von dem Bau aus dem Jahr 1902 noch maximal 25% Rohbausubstanz im Zusammenhang (u.a. als Fundamente und Kellerwände) erhalten.
Die Stadtverordneten haben sich gegen den originalgetreuen Wiederaufbau des Theaterbaus („Rekonstruktion“) aus der Kaiserzeit entschieden: Das Bauwerk kann die Anforderungen des heutigen Schauspiel Frankfurt als modernem und international renommierten Großtheater nicht abbilden. So war etwa die Bühne des damaligen Theaters nur halb so groß wie die benötigte Bühnenfläche des heutigen Schauspiels, diese hätte in den Altbau nicht hineingepasst. Das Schauspiel Frankfurt wäre somit in einem solchen Bauwerk in seiner experimentellen künstlerischen Arbeit, für die es international anerkannt ist, stark eingeschränkt.
Ebenfalls gegen den Wiederaufbau des Altgebäudes spricht, dass im November 2020 der jetzige Foyerbau der Städtischen Bühnen am Willy-Brandt-Platz von der hessischen Denkmalbehörde in das nachrichtliche Denkmalverzeichnis aufgenommen wurde. Ein Erhalt des jetzigen Wolkenfoyers am Standort macht eine Rekonstruktion des Alt-Theaters dort unmöglich.
Wie geht es weiter?
Was untersucht die Stabsstelle »Zukunft der Städtischen Bühnen« derzeit?
Die Stabsstelle »Zukunft der Städtischen Bühnen« prüft die Eignung von zentralen, innerstädtischen Standorten für einen Neubau sowohl der Oper und des Schauspiels bzw. einer Theaterdoppelanlage.
Folgende Varianten werden untersucht:
Auf der Basis dieser Untersuchungen entwickelten die Architekten für einige Varianten erste Visionen, die auch die stadträumliche Wirkung in den Blick nehmen: Der Willy-Brandt-Platz wird besser zugänglich und als öffentlicher Raum erlebbar; die Wallanlagen werden durch erweiterte Funktionen in das Stadtleben integriert und vielfältiger nutzbar. Das Kulturangebot der Dependancen des Museums für Moderne Kunst (MMK Tower) und des Weltkulturen Museums wird in einen neuen, größeren Zusammenhang gestellt, die Grünanlagen erhalten eine verbindende Funktion als »Kulturmeile« zwischen Jüdischem Museum und Alter Oper. Das Schauspiel auf dem Willy-Brandt-Platz neu zu bauen und die Oper am Rande der Wallanlage in der Neuen Mainzer Straße, ist in den Augen der Kulturdezernentin eine besonders vielversprechende Lösung. Nicht nur, dass dadurch eine teure und komplexe Interimslösung für die Oper eingespart werden kann. Vielversprechend ist diese Variante auch deshalb, weil damit die Wallanlage als Kulturmeile ausgebaut wird und sich damit eine neue Perspektive für die Innenstadtentwicklung insgesamt ergibt.
Abbildungen der Ideenskizzen und einen Übersichtsplan zur Kulturmeile sind öffentlich verfügbar:
https://kultur-frankfurt.de/portal/de/Presse/ZukunftStaedtischeBuehnen/2581/0/0/0/161.aspx
Im nun anstehenden nächsten Schritt werden auch die Anforderungen an die Bühnen definiert. Dabei werden im Zusammenhang mit den Fragen eines zukunftsfähigen Opern- und Schauspielbetriebes sowohl räumliche und funktionale als auch wirtschaftlich-ökonomische und städtebauliche Aspekte beleuchtet, z.B. Öffnung zum und Ausstrahlung in den angrenzenden Stadtraum, Nutzung für die Öffentlichkeit auch außerhalb der Aufführungszeiten, Bühnenformen, Bühnentechnik, Betriebsabläufe u.a.m.
Folgende Varianten werden untersucht:
- Neubau der Oper am Willy-Brandt-Platz mit Neubau des Schauspiels in den Wallanlagen gegenüber
- Neubau der Oper auf dem Areal Neue Mainzer Straße 47-51 mit Neubau des Schauspiels am Willy-Brandt-Platz
- Neubau des Schauspiels am Opernplatz 2, gegenüber der Alten Oper mit Neubau der Oper am Willy-Brandt-Platz
- Neubau einer Theaterdoppelanlage am Willy-Brandt-Platz
- Ein weiterer Standort für eine Komplettverlagerung wird derzeit nachgeprüft
Auf der Basis dieser Untersuchungen entwickelten die Architekten für einige Varianten erste Visionen, die auch die stadträumliche Wirkung in den Blick nehmen: Der Willy-Brandt-Platz wird besser zugänglich und als öffentlicher Raum erlebbar; die Wallanlagen werden durch erweiterte Funktionen in das Stadtleben integriert und vielfältiger nutzbar. Das Kulturangebot der Dependancen des Museums für Moderne Kunst (MMK Tower) und des Weltkulturen Museums wird in einen neuen, größeren Zusammenhang gestellt, die Grünanlagen erhalten eine verbindende Funktion als »Kulturmeile« zwischen Jüdischem Museum und Alter Oper. Das Schauspiel auf dem Willy-Brandt-Platz neu zu bauen und die Oper am Rande der Wallanlage in der Neuen Mainzer Straße, ist in den Augen der Kulturdezernentin eine besonders vielversprechende Lösung. Nicht nur, dass dadurch eine teure und komplexe Interimslösung für die Oper eingespart werden kann. Vielversprechend ist diese Variante auch deshalb, weil damit die Wallanlage als Kulturmeile ausgebaut wird und sich damit eine neue Perspektive für die Innenstadtentwicklung insgesamt ergibt.
Abbildungen der Ideenskizzen und einen Übersichtsplan zur Kulturmeile sind öffentlich verfügbar:
https://kultur-frankfurt.de/portal/de/Presse/ZukunftStaedtischeBuehnen/2581/0/0/0/161.aspx
Im nun anstehenden nächsten Schritt werden auch die Anforderungen an die Bühnen definiert. Dabei werden im Zusammenhang mit den Fragen eines zukunftsfähigen Opern- und Schauspielbetriebes sowohl räumliche und funktionale als auch wirtschaftlich-ökonomische und städtebauliche Aspekte beleuchtet, z.B. Öffnung zum und Ausstrahlung in den angrenzenden Stadtraum, Nutzung für die Öffentlichkeit auch außerhalb der Aufführungszeiten, Bühnenformen, Bühnentechnik, Betriebsabläufe u.a.m.
Wird es einen Architekturwettbewerb geben?
Die derzeitigen Visualisierungen der unterschiedlichen Varianten stellen lediglich »Platzhalter« dar und ersetzen nicht den vorgesehenen Architekturwettbewerb.
Würden getrennte Häuser nicht auch automatisch höhere Kosten bedeuten?
Die Neubauten werden aufgrund der Berücksichtigung neuester Standards, der Nutzung aktueller Technik und aufgrund effizienter Raumnutzung günstige Betriebskosten aufweisen. Zudem sind bereits heute alle wesentlichen und notwendigen Funktionsbereiche (z.B. Beleuchtung, Ton, Maske, Garderoben) zwischen Oper und Schauspiel getrennt.
Auf wie viele Orte werden die Städtischen Bühnen verteilt werden? Was bedeuten mehrere Standorte für die Transportlogistik?
Aktuell sind die Städtischen Bühnen auf sieben Standorte innerhalb Frankfurts verteilt. Die Theaterdoppelanlage am Willy-Brandt-Platz wird ergänzt durch zwei Standorte für Probebühnen (für die Oper und für das Schauspiel) sowie drei Lagerstandorte und die Spielstätte am Bockenheimer Depot.
Ziel ist es, diese Anzahl der Standorte soweit wie möglich zu reduzieren. Die Spielstätte am Bockenheimer Depot bleibt erhalten.Idealerweise können die bislang extern angemieteten Probebühnen direkt in den Spielstätten untergebracht werden.
Ziel ist es, diese Anzahl der Standorte soweit wie möglich zu reduzieren. Die Spielstätte am Bockenheimer Depot bleibt erhalten.Idealerweise können die bislang extern angemieteten Probebühnen direkt in den Spielstätten untergebracht werden.
Steht das Bockenheimer Depot auch weiterhin als Spielstätte zur Verfügung?
Es sind bislang keine Änderungen für das Bockenheimer Depot vorgesehen. Es ist möglich, dass das Bockenheimer Depot in die Planungen für eine Interimszeit einbezogen wird. Dies wird in der aktuell laufenden vertieften Variantenuntersuchung geprüft.
Welche Ausweichspielstätten sind für das Interim denkbar?
Die Frage kann erst nach einer Entscheidung für eine der Optionen beantwortet werden. Es liegen aufgrund der Vorarbeit der Stabsstelle mehrere Varianten vor. Es wurden sowohl Anmietungen als auch das Errichten von temporären modularen Bauten an möglichen Standorten untersucht.
Denkmalschutz und die Wolken
Steht das Gebäude der Städtischen Bühnen am Willy-Brandt-Platz unter Denkmalschutz?
Seit 2013 beschäftigen sich sowohl das städtische Denkmalamt als auch das Landesdenkmalamt mit der Frage des Denkmalwertes des Gebäudekomplexes von Oper und Schauspiel.
Die heutige Doppelanlage von Oper und Schauspiel am Willy-Brandt-Platz bildet nur scheinbar eine bauliche Einheit. Tatsächlich handelt es sich um ein komplexes Ensemble von Bauwerken, die nebeneinander und übereinander errichtet wurden und die in über hundert Jahren zusammengewachsen und immer wieder in Teilen deutlich umgebaut worden sind. So sind in dem Gebäudekomplex noch Elemente des Schauspielhauses von 1902 zu finden. Die große Opernbühne und das Magazin aus den 1950er Jahren sind ebenfalls integriert in die Theaterdoppelanlage, deren Erscheinungsbild seit den 1960er Jahren das Umfeld prägt.
Die umfassende Bestandsaufnahme hat außerdem ergeben, dass – wie in anderen Theater- und Opernhäusern auch – Gebäudeteile immer wieder an die Anforderungen des Betriebs, des Brandschutzes oder auch der Arbeitsstättenrichtlinien angepasst wurden.
Der Entwurf von Otto Apel aus den 1960er Jahren hat sich entsprechend verändert. Die zuletzt Anfang der 1990er Jahre veränderten Eingangssituationen, der Umbau der Oper nach dem großen Brand von 1987, der Umbau von Foyer und Zuschauerraum des Schauspiels, die umfangreichen Ergänzungen von Werkstätten, Ballettsaal oder auch die haustechnischen Anlagen auf dem Dach sind hierbei die sichtbarsten Veränderungen der letzten Jahrzehnte.
Im Verlauf des Jahres 2020 hat sich der Foyerbau als derjenige Bestandteil der Theaterdoppelanlage herauskristallisiert, der nach Ansicht des hessischen Landesamts für Denkmalpflege die Kriterien eines Kulturdenkmals gemäß § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen erfüllt.
Ende 2020 hat Planungsdezernent Mike Josef das sogenannte Benehmen im Rahmen des denkmalrechtlichen Verfahrens für die Stadt Frankfurt formal hergestellt und der Foyerbau der Städtischen Bühnen am Willy-Brandt-Platz wird in das nachrichtliche Denkmalverzeichnis aufgenommen. Damit wird der mögliche Standort des Theaters gestärkt, auch wenn sich dadurch für einen anschließenden Neubau mit Integration des Kulturdenkmals eine herausfordernde Bau- und Planungsaufgabe stellt. Diese Aufgabe ist durchaus vielfältig, muss sie doch den Anforderungen an einen modernen Theaterbetrieb gerecht werden und gleichzeitig den identitätsstiftenden Foyerbau in geeigneter Weise einbeziehen. Eingerahmt von den ebenfalls denkmalgeschützten Wallanlagen bietet sich die Möglichkeit die Platzgestaltung des Willy-Brandt-Platzes im Sinne der Stadt, aber unter Berücksichtigung der Frankfurter Geschichte und im Einklang mit den denkmalgeschützten Elementen, als Ort mit und für die Kultur zu entwickeln.
Die heutige Doppelanlage von Oper und Schauspiel am Willy-Brandt-Platz bildet nur scheinbar eine bauliche Einheit. Tatsächlich handelt es sich um ein komplexes Ensemble von Bauwerken, die nebeneinander und übereinander errichtet wurden und die in über hundert Jahren zusammengewachsen und immer wieder in Teilen deutlich umgebaut worden sind. So sind in dem Gebäudekomplex noch Elemente des Schauspielhauses von 1902 zu finden. Die große Opernbühne und das Magazin aus den 1950er Jahren sind ebenfalls integriert in die Theaterdoppelanlage, deren Erscheinungsbild seit den 1960er Jahren das Umfeld prägt.
Die umfassende Bestandsaufnahme hat außerdem ergeben, dass – wie in anderen Theater- und Opernhäusern auch – Gebäudeteile immer wieder an die Anforderungen des Betriebs, des Brandschutzes oder auch der Arbeitsstättenrichtlinien angepasst wurden.
Der Entwurf von Otto Apel aus den 1960er Jahren hat sich entsprechend verändert. Die zuletzt Anfang der 1990er Jahre veränderten Eingangssituationen, der Umbau der Oper nach dem großen Brand von 1987, der Umbau von Foyer und Zuschauerraum des Schauspiels, die umfangreichen Ergänzungen von Werkstätten, Ballettsaal oder auch die haustechnischen Anlagen auf dem Dach sind hierbei die sichtbarsten Veränderungen der letzten Jahrzehnte.
Im Verlauf des Jahres 2020 hat sich der Foyerbau als derjenige Bestandteil der Theaterdoppelanlage herauskristallisiert, der nach Ansicht des hessischen Landesamts für Denkmalpflege die Kriterien eines Kulturdenkmals gemäß § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen erfüllt.
Ende 2020 hat Planungsdezernent Mike Josef das sogenannte Benehmen im Rahmen des denkmalrechtlichen Verfahrens für die Stadt Frankfurt formal hergestellt und der Foyerbau der Städtischen Bühnen am Willy-Brandt-Platz wird in das nachrichtliche Denkmalverzeichnis aufgenommen. Damit wird der mögliche Standort des Theaters gestärkt, auch wenn sich dadurch für einen anschließenden Neubau mit Integration des Kulturdenkmals eine herausfordernde Bau- und Planungsaufgabe stellt. Diese Aufgabe ist durchaus vielfältig, muss sie doch den Anforderungen an einen modernen Theaterbetrieb gerecht werden und gleichzeitig den identitätsstiftenden Foyerbau in geeigneter Weise einbeziehen. Eingerahmt von den ebenfalls denkmalgeschützten Wallanlagen bietet sich die Möglichkeit die Platzgestaltung des Willy-Brandt-Platzes im Sinne der Stadt, aber unter Berücksichtigung der Frankfurter Geschichte und im Einklang mit den denkmalgeschützten Elementen, als Ort mit und für die Kultur zu entwickeln.
Was passiert mit dem Wolkenfoyer?
Das 120 Meter lange und 9 Meter hohe, gläserne Foyer verbindet Oper und Schauspiel zu einer Gesamtanlage. Der Architekt Otto Apel folgte mit seinem Entwurf der transparenten Fassade dem damals aktuellen »International Style«. Das Foyer wurde ergänzt durch das Kunstwerk „Goldwolken“ des ungarischen Künstlers Zoltán Kemény, das bis heute das Foyer prägt.
In der ursprünglichen Fassung des Foyers wirkten die Treppen im Schauspielhaus als Kulissen zum Stadtraum. Ende der 1980er Jahre wurden sowohl das Foyer als auch der Zuschauerraum des Schauspiels umgebaut, um den damals gültigen Brandschutzrichtlinien zu entsprechen. Die Wirkung ist heute eine ganz andere, die Offenheit zum Stadtraum wurde reduziert.
Die Geste der Offenheit und Transparenz, die mit dem Foyer im Obergeschoss geschaffen wurde, war in den 1960er Jahren für ein Theater und eine Oper durchaus ungewöhnlich. So ungewöhnlich, dass anfangs ein Vorhang die Theaterbesucher vor dem Blick von außen schützte. Die Theatergesellschaft blieb unter sich. Zugleich verschließt sich das zurückgesetzte Eingangsgeschoss mit der niedrigen Eingangshöhe und der überwiegend geschlossenen Form zum Stadtraum deutlich, so dass das Gebäude zunächst nur durch den oberen Glaskasten Offenheit verspricht.
Durch die Aufnahme in das Denkmalverzeichnis wird die Forderung unterstrichen, dass die Gestaltung des offenen und transparenten Glasfoyers mit den Goldwolken von Zoltán Kemény in einem Neubau Berücksichtigung finden sollen. Es wird eine interessante Aufgabe im Rahmen des Architektenwettbewerbs sein, dies mit einer stärkeren Öffnung des zukünftigen Gebäudes zum Stadtraum zu verbinden.
In der ursprünglichen Fassung des Foyers wirkten die Treppen im Schauspielhaus als Kulissen zum Stadtraum. Ende der 1980er Jahre wurden sowohl das Foyer als auch der Zuschauerraum des Schauspiels umgebaut, um den damals gültigen Brandschutzrichtlinien zu entsprechen. Die Wirkung ist heute eine ganz andere, die Offenheit zum Stadtraum wurde reduziert.
Die Geste der Offenheit und Transparenz, die mit dem Foyer im Obergeschoss geschaffen wurde, war in den 1960er Jahren für ein Theater und eine Oper durchaus ungewöhnlich. So ungewöhnlich, dass anfangs ein Vorhang die Theaterbesucher vor dem Blick von außen schützte. Die Theatergesellschaft blieb unter sich. Zugleich verschließt sich das zurückgesetzte Eingangsgeschoss mit der niedrigen Eingangshöhe und der überwiegend geschlossenen Form zum Stadtraum deutlich, so dass das Gebäude zunächst nur durch den oberen Glaskasten Offenheit verspricht.
Durch die Aufnahme in das Denkmalverzeichnis wird die Forderung unterstrichen, dass die Gestaltung des offenen und transparenten Glasfoyers mit den Goldwolken von Zoltán Kemény in einem Neubau Berücksichtigung finden sollen. Es wird eine interessante Aufgabe im Rahmen des Architektenwettbewerbs sein, dies mit einer stärkeren Öffnung des zukünftigen Gebäudes zum Stadtraum zu verbinden.
Zukunft Städtische Bühnen
Mehr als 50 Jahre nach Eröffnung der Theaterdoppelanlage am Willy-Brandt-Platz steht die Stadt Frankfurt vor der Frage: Wie geht es weiter mit den Städtischen Bühnen? Alle Entwicklungen, Hintergründe und Untersuchungsergebnisse sind auf der Website Städtische Bühnen Frankfurt - Heute & Morgen zu finden.
Aktuelles
Kulturausschuss der Stadtverordneten-versammlung stimmt für Kulturmeile
Der Kulturausschuss der Stadtverordnetenversammlung hat sich am Donnerstag, 5. Dezember 2024 im Römer mehrheitlich dem Vorschlag des Magistrats angeschlossen, den Neubau des Schauspielhauses auf dem bisherigen Areal der Landesbank Hessen-Thüringen und der Frankfurter Sparkasse zu planen und damit die Variante einer Kulturmeile entlang der Wallstraße weiterzuverfolgen. Der Antrag wurde mit Stimmen der Grünen, der CDU, der SPD, der FDP und Volt auf den Weg gebracht. Die Stadtverordnetenversammlung wird ihr Votum dazu bei der Sitzung am 12. Dezember abgeben.
Der Plan für die Städtischen Bühnen sieht den Abriss der Doppelanlage und den Neubau der Oper am Willy-Brandt-Platz vor. Für das Schauspiel übernimmt die Stadt als Erbbaurecht die Liegenschaft im Bankenviertel.
Der Plan für die Städtischen Bühnen sieht den Abriss der Doppelanlage und den Neubau der Oper am Willy-Brandt-Platz vor. Für das Schauspiel übernimmt die Stadt als Erbbaurecht die Liegenschaft im Bankenviertel.
Frankfurter Magistrat spricht sich für Kulturmeile aus
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat am 22. November 2024 beschlossen, den Standort für das neue Schauspielhaus im Bankenviertel zu favorisieren und den Stadtverordneten die Eckpunkte einer Rahmenvereinbarung für die so genannte „Kulturmeile“ zur Abstimmung vorzulegen. Mit der Landesbank Hessen-Thüringen und der Frankfurter Sparkasse soll eine Rahmenvereinbarung über einen Erbbaurechtsvertrag geschlossen werden. Ziel ist es, dass die Stadt das Schauspiel auf einem rund 5.500 qm großen Grundstück an der Neuen Mainzer Straße baut. Die Stadt wird von der Frankfurter Sparkasse ein Erbbaurecht an dem Grundstück mit einer Laufzeit von 199 Jahren gegen eine Einmalzahlung in Höhe von 210 Millionen Euro erhalten. Für den Rückbau der Bestandsimmobilie fallen für die Stadt noch einmal 3,75 Millionen Euro an.
Als nächstes müssen die Stadtverordneten zustimmen. Dann hat die Stadtregierung die Standortentscheidung für den dringend notwendigen Neubau des Schauspiels in Frankfurt unter den Bedingungen des Rahmenvertrags getroffen. Das Schauspielhaus soll neben einem bis zu 175 m hohen neuen Hochhaus mitten im Bankenviertel und an der denkmalgeschützten Wallanlage neu entstehen. Die Oper wird am jetzigen Standort am Willy-Brandt-Platz neu gebaut. Das haben die Stadtverordneten bereits vor gut einem Jahr entschieden. Das Grundstück an der Neuen Mainzer Straße, wo das Schauspiel jetzt neu gebaut werden soll, gehört der Frankfurter Sparkasse und steht nicht zum Verkauf. Das langfristige Erbbaurecht ermöglicht es der Stadt jedoch, dort unter angemessenen Bedingungen zu planen, bauen und das Schauspiel zu betreiben.
Als nächstes müssen die Stadtverordneten zustimmen. Dann hat die Stadtregierung die Standortentscheidung für den dringend notwendigen Neubau des Schauspiels in Frankfurt unter den Bedingungen des Rahmenvertrags getroffen. Das Schauspielhaus soll neben einem bis zu 175 m hohen neuen Hochhaus mitten im Bankenviertel und an der denkmalgeschützten Wallanlage neu entstehen. Die Oper wird am jetzigen Standort am Willy-Brandt-Platz neu gebaut. Das haben die Stadtverordneten bereits vor gut einem Jahr entschieden. Das Grundstück an der Neuen Mainzer Straße, wo das Schauspiel jetzt neu gebaut werden soll, gehört der Frankfurter Sparkasse und steht nicht zum Verkauf. Das langfristige Erbbaurecht ermöglicht es der Stadt jedoch, dort unter angemessenen Bedingungen zu planen, bauen und das Schauspiel zu betreiben.
Frankfurter Koalition gibt Startschuss für Interimscampus im Entwicklungsgebiet Gutleut-West
Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat in seiner Sitzung am Freitag, 30. August 2024 einem Erwerb der Liegenschaft Gutleutstraße 324-326 zugestimmt. „Mit dem Erwerb wird nach Jahren der intensiven Suche ein guter Standort mit einer vielfältig entwickelbaren Bestandsbebauung für die Interimsflächen der Städtischen Bühnen gesichert“, freut sich Kultur- und Wissenschaftsdezernentin Dr. Ina Hartwig und führt weiter aus: „Das Grundstück erfüllt die komplexen Anforderungen, die an ein Interim für die Städtischen Bühnen gestellt werden. Das Bestandsgebäude auf dem Areal ermöglicht zudem die kurzfristige Bereitstellung von Probebühnen und bietet zusätzlich Notspielstätten im Fall von Betriebsausfällen in der bestehenden maroden Theaterdoppelanlage am Willy-Brandt-Platz. Damit haben die Bühnen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nun eine perspektivreiche Option und wir haben eine große Hürde bei dem Projekt genommen.“
Der Erwerb wurde durch das Dezernat Kultur und Wissenschaft mit seiner Stabsstelle Zukunft Städtische Bühnen in enger Abstimmung mit den zuständigen Dezernaten und Ämtern der Stadt vorangetrieben. „Mit dem Erwerb des Grundstücks eröffnen sich gleich mehrere Entwicklungschancen: Die Gestaltung der Zukunft der Städtischen Bühnen trifft mit nachhaltiger Stadt- und Quartiersentwicklung zusammen, die Nutzung als Aufführungsstätte und Ort des Miteinanders bringt das ‚Produktive Quartier – Gutleut West‘ voran. Beide städtischen Vorhaben profitieren voneinander und geben wichtige Impulse für den Schwerpunktraum Gutleuthafen. Das ist sowohl für die Besuchenden als auch für die Mitarbeitenden ein sehr gut geeigneter Standort für einen Interimsspielort“, fasst Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff zusammen.
Das Grundstück liegt räumlich inmitten des Entwicklungsgebiets „Produktives Quartier – Gutleut West“. Eine Verlängerung der Straßenbahn bis über die Liegenschaft hinaus ist bereits in Planung. Die Bedeutung des Erwerbs der Liegenschaft geht für die Stadt Frankfurt weit über die Interimsbedarfe der Städtischen Bühnen hinaus: Im Rahmen des Projekts „Produktives Quartier – Gutleut West“ besteht das Ziel, für das Quartier gute öffentliche Infrastrukturen und Orte der Gemeinschaft zu schaffen. Die temporäre Nutzung des Areals für Interims der Städtischen Bühnen bietet mit der kulturellen Nutzung wichtige Impulse für das Entwicklungsgebiet. Der Erwerb muss noch durch die Stadtverordnetenversammlung bestätigt werden.
Der Erwerb wurde durch das Dezernat Kultur und Wissenschaft mit seiner Stabsstelle Zukunft Städtische Bühnen in enger Abstimmung mit den zuständigen Dezernaten und Ämtern der Stadt vorangetrieben. „Mit dem Erwerb des Grundstücks eröffnen sich gleich mehrere Entwicklungschancen: Die Gestaltung der Zukunft der Städtischen Bühnen trifft mit nachhaltiger Stadt- und Quartiersentwicklung zusammen, die Nutzung als Aufführungsstätte und Ort des Miteinanders bringt das ‚Produktive Quartier – Gutleut West‘ voran. Beide städtischen Vorhaben profitieren voneinander und geben wichtige Impulse für den Schwerpunktraum Gutleuthafen. Das ist sowohl für die Besuchenden als auch für die Mitarbeitenden ein sehr gut geeigneter Standort für einen Interimsspielort“, fasst Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff zusammen.
Das Grundstück liegt räumlich inmitten des Entwicklungsgebiets „Produktives Quartier – Gutleut West“. Eine Verlängerung der Straßenbahn bis über die Liegenschaft hinaus ist bereits in Planung. Die Bedeutung des Erwerbs der Liegenschaft geht für die Stadt Frankfurt weit über die Interimsbedarfe der Städtischen Bühnen hinaus: Im Rahmen des Projekts „Produktives Quartier – Gutleut West“ besteht das Ziel, für das Quartier gute öffentliche Infrastrukturen und Orte der Gemeinschaft zu schaffen. Die temporäre Nutzung des Areals für Interims der Städtischen Bühnen bietet mit der kulturellen Nutzung wichtige Impulse für das Entwicklungsgebiet. Der Erwerb muss noch durch die Stadtverordnetenversammlung bestätigt werden.
Stadtverordneten einigen sich auf »Kulturmeile«
Am 14. Dezember 2023 stimmte die Stadtverordnetenversammlung über die Standortfrage der Neubauten der Städtischen Bühnen ab. Hierbei erfolgte der Beschluss, die Variante der »Kulturmeile« nach einem Vorschlag des Magistrats zu verwirklichen. Dieser sieht den Abriss der aktuellen Doppelanlage vor. Die Oper soll am derzeitigen Standort Willy-Brandt-Platz neu errichtet werden. Das Schauspiel soll auf einem Grundstück an der Neuen Mainzer Straße 47-55 neu gebaut werden. Über das Grundstück wird zwischen der Stadt und den Grundstückseignern Helaba und Sparkasse verhandelt. Die Grundlage für die Verhandlungen bildet eine Vorvereinbarung, die Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) im Sommer mit Helaba und Sparkasse traf: die Stadt soll das 5500 Quadratmeter große Grundstück für 199 Jahre pachten dürfen und dafür einmalig 35 Millionen Euro sowie für jedes Jahr knapp 2 Millionen Euro zahlen. Die Kosten der Neubauten werden auf bis zu 1,3 Milliarden Euro geschätzt. Die Parteien im Römer sind sich einig, dass Bund und Land sich an den Kosten beteiligen sollen. Wenn die Standorte der Neubauten gesichert sind, kann ein Architekturwettbewerb ausgeschrieben werden. Nach dem aktuellen Ablaufplan soll erst das neue Schauspielhaus errichtet werden, das zunächst als Interimsquartier für die Oper dienen kann. Für das Schauspiel wird während der Bauphase der neuen Oper eine weitere Interimsstätte benötigt.
Modell zum Neubau von Oper und Schauspiel ausgestellt
Im Rahmen der Untersuchungen zum Neubau von Schauspiel und Oper hat die zuständige Stabsstelle „Zukunft der Städtischen Bühnen“ ein städtebauliches Modell anfertigen lassen, das jetzt im Historischen Museum zu sehen ist. Es wurde von der Modellbauerin und Diplom-Ingenieurin Sabine Michalke-Vieler erstellt. Kultur- und Wissenschaftsdezernentin Dr. Ina Hartwig: „Das Modell im Maßstab 1:1.000 hilft, eine ungefähre Vorstellung der künftigen Stadträume entwickeln zu können und bietet einen guten Überblick, wie sich die Neubauten von Oper und Schauspiel in die Stadtlandschaft einfügen würden.“ Das Modell ist im frei zugänglichen Foyer des Historischen Museums Frankfurt ausgestellt und kann zu den regulären Öffnungszeiten bis zum 23. März 2023 besichtigt werden. Dargestellt ist die Spiegelvariante. Es wird begleitet von einem Flyer mit weiterführenden Informationen. Vertiefende Hinweise zu dem Prozess und den Details bietet die Website.
Kulturdezernentin Ina Hartwig stellt Abschlussbericht zur Zukunft der Städtischen Bühnen Frankfurt vor
Kultur- und Wissenschaftsdezernentin Ina Hartwig hat mit dem Leiter der Stabsstelle Zukunft der Städtischen Bühnen, Mathias Hölzinger, am 23. Februar 2023 bei einer Pressekonferenz die Ergebnisse der zusätzlichen, im Mai 2022 von den Stadtverordneten gewünschten Untersuchungen zur Zukunft von Oper und Schauspiel vorgestellt. Im vorliegenden Abschlussbericht wurden folgende Varianten vertieft geprüft: Die „Spiegel-Variante“ sähe die Oper am Willy-Brandt-Platz und das Schauspiel in den Wallanlagen direkt gegenüber vor. Bei der „Kulturmeile“ entstünde eines der Häuser an der Neuen Mainzer Straße, das Schauspiel oder die Oper bliebe am Willy-Brandt-Platz. Bei der dritten Variante wäre ein Neubau der Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz vorgesehen. Die umfassenden Untersuchungen erfolgten in den Rubriken Ökologie, Ökonomie, Soziokultur sowie Funktionalität und Technik. Der Bericht wird nun den Stadtverordneten zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Kulturdezernentin Hartwig sagt: „Eine Standortentscheidung vor der Sommerpause wäre wünschenswert. Es kommt darauf an, möglichst bald einen Architekturwettbewerb unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auszuschreiben, wir sind bereits in der Vorarbeit.“ Über den aktuellen Stand, die weiteren Planungen und öffentliche Veranstaltungen zu dem Projekt informiert die Website.
»Theaterbauten, Kultur für alle«
Die Podiumsdiskussion beginnt um 18.15 Uhr am 17. Februar 2021 und wird aufgezeichnet.
Frankfurts Theater steht im Augenblick vor einer Weichenstellung, die es bis weit in das 21. Jahrhundert maßgeblich mitprägen wird: Wie sollen die Gebäude aussehen, in denen zukünftig das städtisch subventionierte Theater stattfinden wird? Wo sollen Oper, Schauspiel, Kinder- und Jugendtheater, wo die experimentellen darstellenden Künste zukünftig geprobt, aufgeführt, gesehen und verhandelt werden? Vier der fünf zukünftigen städtischen Theaterbauten sind derzeit – auf verschiedenen Stufen – in Planung. Vor diesem Hintergrund wollen Architekturgeschichte und Theaterwissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt am Main in zwei Veranstaltungen die durch diese Situation aufgeworfenen Fragen öffentlich diskutieren. Dabei sollen Vorträge von Wissenschaftler:innen und Gesprächsbeiträge von Künstler:innen dazu beitragen, die dringend gebotene Diskussion über das Frankfurter Theater der Zukunft auf eine breitere Grundlage zu stellen.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Goethe-Universität Frankfurt am Main sowie dem LOEWE Schwerpunkt »Architekturen des Ordnens« statt.
Diskussionsteilnehmer:
Carsten Ruhl, Sprecher des LOEWE Schwerpunkts »Architekturen des Ordnens«; Architekturhistoriker
Ulrike Haß, Theaterwissenschaftlerin
Frank Schmitz, Architekturhistoriker
Link zur Zoom-Veranstaltung
Frankfurts Theater steht im Augenblick vor einer Weichenstellung, die es bis weit in das 21. Jahrhundert maßgeblich mitprägen wird: Wie sollen die Gebäude aussehen, in denen zukünftig das städtisch subventionierte Theater stattfinden wird? Wo sollen Oper, Schauspiel, Kinder- und Jugendtheater, wo die experimentellen darstellenden Künste zukünftig geprobt, aufgeführt, gesehen und verhandelt werden? Vier der fünf zukünftigen städtischen Theaterbauten sind derzeit – auf verschiedenen Stufen – in Planung. Vor diesem Hintergrund wollen Architekturgeschichte und Theaterwissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt am Main in zwei Veranstaltungen die durch diese Situation aufgeworfenen Fragen öffentlich diskutieren. Dabei sollen Vorträge von Wissenschaftler:innen und Gesprächsbeiträge von Künstler:innen dazu beitragen, die dringend gebotene Diskussion über das Frankfurter Theater der Zukunft auf eine breitere Grundlage zu stellen.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Goethe-Universität Frankfurt am Main sowie dem LOEWE Schwerpunkt »Architekturen des Ordnens« statt.
Diskussionsteilnehmer:
Carsten Ruhl, Sprecher des LOEWE Schwerpunkts »Architekturen des Ordnens«; Architekturhistoriker
Ulrike Haß, Theaterwissenschaftlerin
Frank Schmitz, Architekturhistoriker
Link zur Zoom-Veranstaltung
Welche Bühnen für das 21. Jahrhundert?
Das Deutsche Architekturmuseum hat am Donnerstag, den 4. Februar 2021 um 19.00 Uhr zu einem virtuellen Bürgerdialog zur Zukunft der Städtischen Bühnen Frankfurt eingeladen.
Frankfurts Oper und Schauspiel sind marode, müssen neu gebaut werden. Aber welche Bühnen werden in Zukunft benötigt? Wie entwickeln sich die Aufführungsformen? Welche Möglichkeiten eröffnen sich aus der Digitalisierung und welche baulichen Auswirkungen resultieren daraus für die Bühnen?
Diskussionsteilnehmer:
Dr. Ina Hartwig, Kulturdezernentin der Stadt Frankfurt
Marcus Lobbes, Künstlerischer Leiter der Akademie für Theater und Digitalität
Bernd Loebe, Intendant Oper Frankfurt
Nora Schmid, Intendantin Oper Graz
Anselm Weber, Intendant Schauspiel Frankfurt
Moderation: Alf Mentzer, Hessischer Rundfunk
Die Veranstaltung wurde per Livestream unter dam-online.de/buehnen-der-zukunft übertragen.
Die Veranstaltung war die zweite Veranstaltung der Reihe „Bühnen der Zukunft“. Im ersten Teil ging es um die Frage der Öffnung der Spielstätten für eine breite Öffentlichkeit und geeignete Standorte in einer Stadt.
Frankfurts Oper und Schauspiel sind marode, müssen neu gebaut werden. Aber welche Bühnen werden in Zukunft benötigt? Wie entwickeln sich die Aufführungsformen? Welche Möglichkeiten eröffnen sich aus der Digitalisierung und welche baulichen Auswirkungen resultieren daraus für die Bühnen?
Diskussionsteilnehmer:
Dr. Ina Hartwig, Kulturdezernentin der Stadt Frankfurt
Marcus Lobbes, Künstlerischer Leiter der Akademie für Theater und Digitalität
Bernd Loebe, Intendant Oper Frankfurt
Nora Schmid, Intendantin Oper Graz
Anselm Weber, Intendant Schauspiel Frankfurt
Moderation: Alf Mentzer, Hessischer Rundfunk
Die Veranstaltung wurde per Livestream unter dam-online.de/buehnen-der-zukunft übertragen.
Die Veranstaltung war die zweite Veranstaltung der Reihe „Bühnen der Zukunft“. Im ersten Teil ging es um die Frage der Öffnung der Spielstätten für eine breite Öffentlichkeit und geeignete Standorte in einer Stadt.
»Offene Bühnen – Öffentliche Räume«
Am 8. Dezember 2020 fand um 19.00 Uhr per Livestream die 1. Diskussionsveranstaltung rund um die Zukunft der Bühnen statt.
Diskussionsteilnehmer:
Dr. Ina Hartwig, Dezernentin für Kultur und Wissenschaft der Stadt Frankfurt
Falk Jaeger: Architekturkritiker und Publizist, Professor für Architekturtheorie
Jörg Schaub: Geschäftsführer Die Wirtschaftsinitiative FrankfurtRheinMain
Prof. Dr. Ingrid Breckner, Soziologin an der HCU Hamburg
Moderator: Christoph Scheffer vom hr
Diskussionsteilnehmer:
Dr. Ina Hartwig, Dezernentin für Kultur und Wissenschaft der Stadt Frankfurt
Falk Jaeger: Architekturkritiker und Publizist, Professor für Architekturtheorie
Jörg Schaub: Geschäftsführer Die Wirtschaftsinitiative FrankfurtRheinMain
Prof. Dr. Ingrid Breckner, Soziologin an der HCU Hamburg
Moderator: Christoph Scheffer vom hr
Podiumsdiskussion zur Zukunft der Städtischen Bühnen
Am 10. Juni 2020 sprachen Ina Hartwig, Anselm Weber und Torsten Becker im Deutschen Architekturmuseum über die Zukunft der Theaterdoppelanlage und darüber, welchen Platz und welche Rolle sie in der Zukunft in unserer Stadt spielen wird. Die Veranstaltung fand virtuell statt und wurde per Livestream übertragen.