AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH (im folgenden SBF) und ihren Besucher:innen. Mit Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnementvertrages gelten diese AGB als anerkannt. Für Abonnent:innen gelten daneben die Abonnementbedingungen aus den jeweiligen Veröffentlichungen (Saisonbroschüren/Internetportale) der einzelnen Sparten. Für Mitglieder von Besucherorganisationen gelten die AGB, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
2. Spielplan und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne und Anfangszeiten und Besetzungen werden in den von der SBF herausgegebenen regelmäßigen Veröffentlichungen (Monatsbroschüren/Internetportale) bekannt gegeben. Änderungen aus wichtigem Grund, wie z.B. die Erkrankung eines oder mehrerer Künstler:innen oder sonstiger Mitwirkender in wichtiger Rolle oder die unverschuldete Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsraumes bleiben vorbehalten. Im Falle einer Vorstellungsänderung, eines -ausfalls oder einer Änderung der Anfangszeit wird sich die SBF bemühen, die Besucher:innen rechtzeitig darüber zu informieren. Für Angaben auf Plakaten und in anderen Veröffentlichungen (z.B. Presse) übernimmt die SBF keine Gewähr.
3. Öffnungszeiten
3.1 Die zentrale Vorverkaufskasse ist zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen der SBF angegeben Zeiten geöffnet.
3.2 Die Abendkassen öffnen in der Regel 60 Minuten vor Beginn der jeweiligen Aufführung. An den Abendkassen werden mit Vorrang Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.
3.3 Bei Matineen/Nachmittagsvorstellungen gelten die Öffnungszeiten analog Ziff.3.2.
4. Vorverkauf
4.1 Der Saison-Vorverkauf beginnt zu dem in den Spielzeitbroschüren und in den sonstigen Veröffentlichungen der SBF jeweils genannten Zeitpunkt. Abweichungen hiervon sind grundsätzlich möglich.
4.2 Der Vorverkauf findet außerdem bei sonstigen Vorverkaufsstellen in Frankfurt und Deutschland sowie auf eigenen Internetportalen und Internetportalen von Kooperationspartner:innen statt. Für das Verhalten dieser genannten Partner:innen übernimmt die SBF keine Haftung.
4.3 Die SBF behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden, einzuschränken. Die SBF behält sich weiterhin vor, den Vorverkauf in zeitlicher Hinsicht und/oder im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten/Plätze und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken.
4.4 Übersendet die SBF dem/der Käufer:in Eintrittskarten/Abonnementausweise, so trägt der/die Käufer:in/Abonnent:in das Versandrisiko. Die SBF ist nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Die SBF ist berechtigt, für den Versand eine Bearbeitungs- und Versandgebühr zu erheben.
5. Bestellung, Reservierung und Kauf
5.1 Telefonische Kartenreservierungen sind frühestens mit Beginn des jeweiligen Vorverkaufs möglich. Telefonische Kartenreservierungen gelten als vorläufige Reservierungen und werden erst mit Bezahlung verbindlich.
5.2 Die Optionsfrist einer Kartenreservierung beträgt 10 Tage. Wird eine Kartenreservierung nicht innerhalb der Optionsfrist bezahlt, so werden die Reservierungen aufgelöst.
5.3 Der Kauf von Eintrittskarten wird durch die Bezahlung des Eintrittspreises (siehe Ziffer 6.ff) abgeschlossen.
6. Eintrittspreise
6.1 Für die Veranstaltungen der SBF gibt es je nach Veranstaltungsort und Veranstaltung unterschiedliche Sitzpläne, Preiskategorien und Platzgruppen. Bei ausgewählten Veranstaltungen (z.B. Sonderveranstaltungen, Gastspiele, Silvestervorstellungen etc.) können Zuschläge erhoben werden.
6.2 Die geltenden Eintritts- und Abonnementpreise sind aus den Veröffentlichungen der SBF ersichtlich.
6.3 Nach Maßgabe des Kartenaufdrucks beinhaltet der Kartenpreis die Berechtigung, die Eintrittskarte auch als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr (RMV) zu nutzen. Ob der/die Besucher:in die entsprechende Leistung in Anspruch nimmt, ist unerheblich. Hinsichtlich der Nutzung der Eintrittskarte als Fahrkarte besteht zwischen den Kund:innen und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen der dem RMV zugehörigen Verkehrsunternehmen gelten.
6.4 Garderobengebühr, Programmhefte, Textbücher, Übertitelung (siehe hierzu auch Ziff. 1) und andere Leistungen sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis inbegriffen.
7. Weiterveräußerung von Eintrittskarten
Erworbene Karten dürfen ohne vorherige Zustimmung der SBF nicht zu gewerblichen und/oder kommerziellen Zwecken weiterveräußert werden. Die SBF ist berechtigt, die Verantwortlichen, die gegen das vorstehende Verbot verstoßen, in Zukunft vom Eintrittskartenerwerb auszuschließen.
8. Ermäßigungen
8.1.1 Oper Frankfurt
8.1.1 a Oper Frankfurt
50 % Ermäßigung auf den Normalpreis erhalten - gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises – Schüler*innen und Studenten*innen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, Inhaber/innen des Frankfurt-Passes, Schwerbehinderte ab 50 GdB (Grad der Behinderung) und deren Begleitperson (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch das MERKZEICHEN »B« nachgewiesen).
Rollstuhlfahrer*innen erhalten Eintrittskarten zu je € 6.- sowie deren Begleitperson zu je € 10.-.
8.1.1 b Oper Frankfurt
50 % Ermäßigung auf den Normalpreis erhalten Teilnehmer*innen am Bundesfreiwilligendienst, Erwerbslose, Inhaber*innen der Jugendleitercard.
Personen mit Flüchtlingsstatus erhalten Eintrittskarten zu je 3.- €.
Ausgenommen sind Premieren, Gastspiele, Sonder- und Fremdveranstaltungen sowie Silvester-Vorstellungen.
8.1.2 Schauspiel Frankfurt
8.1.2 a Schauspiel Frankfurt
50 % Ermäßigungen auf den Normalpreis erhalten – gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises – Inhaber*innen des Frankfurt-Passes, Schwerbehinderte ab 50 GdB (Grad der Behinderung) und deren Begleitperson (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch das MERKZEICHEN »B« nachgewiesen).
Für Schüler*innen, Student*innen, Auszubildende und Teilnehmer*innen am Bundesfreiwilligendienst bis zum vollendeten 30. Lebensjahrgelten gelten besondere Einheitspreise. Diese werden im gültigen Monatsspielplan und auf der Schauspiel Webseite bekannt gegeben.
Rollstuhlfahrer*innen erhalten Eintrittskarten zu je € 6.- sowie deren Begleitperson zu je € 10.-.
8.1.2 b Schauspiel Frankfurt
50 % Ermäßigungen auf den Normalpreis erhalten – gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises –Inhaber*innen der Jugendleitercard, Erwerbslose.
Personen mit Flüchtlingsstatus erhalten Eintrittskarten zu je 3.- €,
Ausgenommen sind Premieren, Gastspiele, Sonder- und Fremdveranstaltungen sowie Silvester-Vorstellungen.
8.2 Gruppen und/oder Schüler:innengruppen in Begleitung einer Aufsicht führenden Lehrkraft erhalten – nach Maßgabe vorhandener Karten - bei Sammelbestellungen ermäßigte Eintrittskarten. Die Ermäßigung gilt auch für die Aufsichtsperson.
8.3 Nach Maßgabe des noch vorhandenen Kartenkontingenteskann die SBF Restkarten zu ermäßigten Preisen für einzelne Vorstellungen abgeben. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an den Abendkassen.
8.4 Der Zutritt zu Veranstaltungen mit ermäßigten Karten (siehe Ziff.8.1.1 und 8.1.2) ist nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis. Pro Person und Berechtigungsausweis wird je Aufführung nur eine ermäßigte Karte verkauft. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Die Ermäßigungen beziehen sich nicht auf etwaige Gebühren.
8.5 Ermäßigungen können von der SBF jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Die SBF ist außerdem berechtigt, die Abgabe ermäßigter Eintrittskarten für bestimmte Spielorte, Veranstaltungen, Platz- oder Preisgruppen, in zeitlicher Hinsicht oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken oder auszuschließen.
9. Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten
9.1 Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rückgabe bzw. Umtausch von Eintrittskarten. Eine Erstattung findet insbesondere nicht statt bei Vorstellungsausfall oder Vorstellungsabbruch aus Gründen höherer Gewalt. Ungeachtet dessen behält sich die SBF in begründeten Einzelfällen Kulanzentscheidungen vor. Die Bearbeitungsgebühr für einen Kulanzstorno beträgt pro Sitzplatz/je Eintrittskarte EURO 2,50.
9.2 Bei Vorstellungsausfall aus anderen Gründen als aus höherer Gewalt bietet die SBF dem/der Kund:in den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte.
9.3 Bei Abbruch einer Aufführung wird, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt war, eine Ersatzaufführung angeboten, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet.
9.4 In den Fällen 9.2.-9.3 sind darüber hinausgehende Ansprüche ausgeschlossen; insbesondere können anderweitige Aufwendungen des Besuches (z.B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) nicht ersetzt werden. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt aus Gründen der Rechtssicherheit und der finanziellen Planbarkeit der SBF, wenn er nicht binnen eines Monats geltend gemacht wird.
9.5 Rückzahlungen von Vorverkaufs- oder sonstigen Gebühren sind grundsätzlich ausgeschlossen.
10. Verlust von Eintrittskarten
10.1 Bei Verlust einer Eintrittskarte stellt die SBF eine Ersatzkarte aus, wenn der/die Käufer:in unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er gekauft hatte.
10.2 Werden sowohl die Originalkarte als auch die Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der/die Inhaber:in der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt.
11. Gutscheine
11.1 Geschenkgutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren beginnend ab dem Ausstellungsdatum. Übersteigt beim Einlösevorgang der Kartenwert des erworbenen Tickets den Gutscheinwert, ist die Differenz vom Kunden zu zahlen. In allen anderen Fällen erhält der/die Kund:in für die Differenz einen neuen Wertgutschein.
11.2 Tauschgutscheine oder Coupons aus dem Abonnement gelten nur bis zum Ende der jeweiligen Spielzeit.
11.3 Für verlorene Geschenkgutscheine oder verfallene Tauschgutscheine/Coupons aus dem Abonnement kann kein Ersatz gewährt werden.
12. Übertitel
Bei den Aufführungen wird in der Regel der Text des Werkes in deutscher Sprache auf einer über der Bühne installierten Leinwand synchron angezeigt. Diese Übertitel sind nicht Bestandteil des Kartenpreises und nicht einklagbar, sofern eine Aufführung ohne Übertitel gespielt wird oder diese von einigen - in der Sicht eingeschränkten Plätzen - nicht gesehen werden können. Aus den genannten Gründen berechtigen nicht vorhandene Übertitel oder schlechte bzw. keine Sicht auf die Übertextanlage keine Kartenrückgabe oder Reduzierung des Kartenpreises.
13. Einlass zu den Aufführungen
13.1 Die Eingangsfoyers werden in der Regel eine Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet
13.2 Jede Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Besuch einer Aufführung.
13.3 Kinder unter 3 Jahren dürfen keine regulären Veranstaltungen der SBF besuchen, es sei denn es handelt sich um theaterpädagogische Veranstaltungen oder Führungen, die für Kinder dieses Alters geeignet oder dafür konzipiert sind. Altersempfehlungen für Kinder/Jugendliche können beim Verkaufspersonal erfragt werden. Für Kinder ab 3 Jahren muss eine (ermäßigte) Eintrittskarte erworben werden.
13.4 Dem Einlasspersonal ist die Eintrittskarte bzw. der Abonnementausweis sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis vorzulegen. Das Einlasspersonal überprüft die Gültigkeit durch maschinelles Auslesen der sogenannten Barcodes, über die jede Eintrittskarte und jeder Abonnement- und sonstige Berechtigungsausweis der SBF verfügt. Jede das Auslesen verhindernde Manipulation an den Eintrittskarten und Ausweisen und insbesondere an den Barcodes sind untersagt und bedeuten in allen Fällen den Verlust der Gültigkeit.
Die SBF behält sich vor, in besonders gearteten Manipulationsfällen diese als Betrugsversuch zu werten, ggf. den Kauf- bzw. Abonnementsvertrag zu kündigen und darüber hinaus auch, Strafanzeige zu stellen.
13.5 Nach Vorstellungsbeginn können verspätete Besucher aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler und der anderen Besucher an einem störungsfreien Ablauf der Aufführung erst zu einem von der künstlerischen Leitung jeweils festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B. Bildwechsel/Pause) und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes, wie auch des nächst verfügbaren Platzes, ist Folge zu leisten.
13.6 Die Eintrittskarte verliert nach Ende der Vorstellung und bei Verlassen der Räumlichkeiten der SBF ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht für die mit der Eintrittskarte verbundene Beförderungsleistung durch den RMV.
14. Garderobe und Gepäck
14.1 Die Garderobengebühr beträgt für Personen ab 12 Jahre pro Eintrittskarte (Definition siehe Punkt 13.2) 1,50 € für jeweils bis max. vier Kleidungs- oder Gepäckstücke. Sonderregelungen für Schulveranstaltungen sind möglich.
14.2 Oberbekleidung (Mäntel, Regenjacken, und dergleichen) darf nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern ist beim Garderobenpersonal abzugeben. Gleiches gilt für große Taschen, Rucksäcke und ähnliches Gepäck (Maße über 40 cm x 30 cm x 15 cm), Schirme und andere sperrige Gegenstände.
14.3 Das Einlasspersonal der SBF und autorisierte externe Sicherheitskräfte sind befugt, stichprobenartige Sicherheitsüberprüfungen von Gepäck jeder Art durchzuführen. Besucher:innen, die diese Sicherheitsüberprüfungen verweigern, erhalten keinen Zutritt zum Gebäude bzw. müssen das Gebäude verlassen.
14.4 Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Garderobenstücke ohne Prüfung der Berechtigung an den/die Besitzer:in der Marke ausgehändigt.
14.5 Ohne Garderobenmarke dürfen Garderobengegenstände nur dann ausgehändigt werden, wenn der/die Besucher:in nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat, dass er/sie der/die berechtigte Empfänger:in ist.
14.6 Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen. Der/die Besucher:in ist verpflichtet, die Wiederbeschaffungskosten der Garderobenmarke in Höhe eines Pfandes von 5 € bei der Leitung des Besucherservice zu erstatten. Bei späterem Widerauffinden der Marke wird dem/der Besucher:in das geleistete Pfand zurückerstattet.
14.7 Mit Abgabe der Garderobenmarke haftet die SBF für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist auf den Zeitwert bzw. auf 250 € für alle auf eine Garderobenmarke abgegebenen Gegenstände begrenzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf Gefahr der Besucher:innen.
15. Fundsachen
15.1 Wertgegenstände jeder Art, die in Räumen der SBF gefunden wurden, werden vom Einlass- bzw. Garderobenpersonal entgegengenommen und im Fundbüro der SBF (zugleich Leitung BesucherInnenservice) verwahrt.
15.2 Der Verlust von Wertgegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
15.3 Für die Behandlung von Fundsachen gelten im Übrigen die §§ 978 ff BGB.
16. Hausrecht
16.1 Die SBF übt in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen ihres Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Besucher:innen aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher:innen belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die AGB verstoßen haben. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der/die Besucher:in die Vorstellung stören oder andere Besucher:innen belästigen wird.
16.2 Mobilfunkgeräte und sonstige akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
16.3 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind grundsätzlich untersagt.
16.4 Das Mitführen von Tieren in allen Spielstätten der SBF ist untersagt, ausgenommen sind Assistenzhunde in entsprechender Funktion.
16.5 Das Rauchen ist in allen Bereichen der SBF nicht gestattet.
16.6 Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- bzw. Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesem Fall nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
16.7 Es kann auf Grund behördlicher Anordnungen zur kurzfristigen Umgestaltung des Saalplans oder zu Einschränkungen im Spielbetrieb kommen. Dies kann dazu führen, dass Sie Ihren vorab gebuchten Sitzplatz nicht in Anspruch nehmen können und Ihnen ein Sitzplatz zugewiesen wird. In diesem Falle bemühen wir uns aber, Ihnen einen adäquaten Ersatzplatz anzubieten. Im Falle eines Vorstellungsausfalls auf Grund behördlicher Anordnung behält sich die SBF ebenfalls das Recht vor, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten und Tickets zu stornieren. Der/die Kunde:in erhält den für die betroffene Veranstaltung bereits entrichteten Ticketpreis erstattet oder in Form eines Gutscheins.
17. Bild- und/oder Tonaufnahmen
17.1 Ungenehmigte Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche auslösen. Das Fotografieren während der Aufführung ist mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler:innen und die anderen Besucher nicht erlaubt.
17.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenenfalls kann der/die Besucher:in vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, werden von der SBF eingezogen und verwahrt. Sie werden an den/die Eigentümer:in wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat.
17.3 Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von den, durch die SBF oder deren Vertragspartner:innen, dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher:innen mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
18. Haftung
18.1 Die SBF, ihre gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadenersatz.
18.2 Soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung für einen Schaden ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies nicht für einen Schaden, der auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der SBF, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht oder in der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch die genannten Personengruppen liegt.
19. Datenschutz / Speicherung von Daten
Detaillierte Informationen darüber, wie die Städtischen Bühnen Frankfurt am Main GmbH mit personenbezogenen Daten der Kunden/Kundinnen bzw. Besucher:innen umgehen, zu welchen weiteren Zwecken personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie die persönlichen Datenschutz-Rechte und –Ansprüche können der Datenschutzerklärung unter
https://www.buehnen-frankfurt.de/datenschutzerklaerung entnommen werden.
20. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Die SBF ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.
21. Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand
Es findet grundsätzlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Frankfurt am Main, 30.06.2023
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH (im folgenden SBF) und ihren Besucher:innen. Mit Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnementvertrages gelten diese AGB als anerkannt. Für Abonnent:innen gelten daneben die Abonnementbedingungen aus den jeweiligen Veröffentlichungen (Saisonbroschüren/Internetportale) der einzelnen Sparten. Für Mitglieder von Besucherorganisationen gelten die AGB, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
2. Spielplan und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne und Anfangszeiten und Besetzungen werden in den von der SBF herausgegebenen regelmäßigen Veröffentlichungen (Monatsbroschüren/Internetportale) bekannt gegeben. Änderungen aus wichtigem Grund, wie z.B. die Erkrankung eines oder mehrerer Künstler:innen oder sonstiger Mitwirkender in wichtiger Rolle oder die unverschuldete Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsraumes bleiben vorbehalten. Im Falle einer Vorstellungsänderung, eines -ausfalls oder einer Änderung der Anfangszeit wird sich die SBF bemühen, die Besucher:innen rechtzeitig darüber zu informieren. Für Angaben auf Plakaten und in anderen Veröffentlichungen (z.B. Presse) übernimmt die SBF keine Gewähr.
3. Öffnungszeiten
3.1 Die zentrale Vorverkaufskasse ist zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen der SBF angegeben Zeiten geöffnet.
3.2 Die Abendkassen öffnen in der Regel 60 Minuten vor Beginn der jeweiligen Aufführung. An den Abendkassen werden mit Vorrang Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.
3.3 Bei Matineen/Nachmittagsvorstellungen gelten die Öffnungszeiten analog Ziff.3.2.
4. Vorverkauf
4.1 Der Saison-Vorverkauf beginnt zu dem in den Spielzeitbroschüren und in den sonstigen Veröffentlichungen der SBF jeweils genannten Zeitpunkt. Abweichungen hiervon sind grundsätzlich möglich.
4.2 Der Vorverkauf findet außerdem bei sonstigen Vorverkaufsstellen in Frankfurt und Deutschland sowie auf eigenen Internetportalen und Internetportalen von Kooperationspartner:innen statt. Für das Verhalten dieser genannten Partner:innen übernimmt die SBF keine Haftung.
4.3 Die SBF behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden, einzuschränken. Die SBF behält sich weiterhin vor, den Vorverkauf in zeitlicher Hinsicht und/oder im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten/Plätze und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken.
4.4 Übersendet die SBF dem/der Käufer:in Eintrittskarten/Abonnementausweise, so trägt der/die Käufer:in/Abonnent:in das Versandrisiko. Die SBF ist nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Die SBF ist berechtigt, für den Versand eine Bearbeitungs- und Versandgebühr zu erheben.
5. Bestellung, Reservierung und Kauf
5.1 Telefonische Kartenreservierungen sind frühestens mit Beginn des jeweiligen Vorverkaufs möglich. Telefonische Kartenreservierungen gelten als vorläufige Reservierungen und werden erst mit Bezahlung verbindlich.
5.2 Die Optionsfrist einer Kartenreservierung beträgt 10 Tage. Wird eine Kartenreservierung nicht innerhalb der Optionsfrist bezahlt, so werden die Reservierungen aufgelöst.
5.3 Der Kauf von Eintrittskarten wird durch die Bezahlung des Eintrittspreises (siehe Ziffer 6.ff) abgeschlossen.
6. Eintrittspreise
6.1 Für die Veranstaltungen der SBF gibt es je nach Veranstaltungsort und Veranstaltung unterschiedliche Sitzpläne, Preiskategorien und Platzgruppen. Bei ausgewählten Veranstaltungen (z.B. Sonderveranstaltungen, Gastspiele, Silvestervorstellungen etc.) können Zuschläge erhoben werden.
6.2 Die geltenden Eintritts- und Abonnementpreise sind aus den Veröffentlichungen der SBF ersichtlich.
6.3 Nach Maßgabe des Kartenaufdrucks beinhaltet der Kartenpreis die Berechtigung, die Eintrittskarte auch als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr (RMV) zu nutzen. Ob der/die Besucher:in die entsprechende Leistung in Anspruch nimmt, ist unerheblich. Hinsichtlich der Nutzung der Eintrittskarte als Fahrkarte besteht zwischen den Kund:innen und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen der dem RMV zugehörigen Verkehrsunternehmen gelten.
6.4 Garderobengebühr, Programmhefte, Textbücher, Übertitelung (siehe hierzu auch Ziff. 1) und andere Leistungen sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis inbegriffen.
7. Weiterveräußerung von Eintrittskarten
Erworbene Karten dürfen ohne vorherige Zustimmung der SBF nicht zu gewerblichen und/oder kommerziellen Zwecken weiterveräußert werden. Die SBF ist berechtigt, die Verantwortlichen, die gegen das vorstehende Verbot verstoßen, in Zukunft vom Eintrittskartenerwerb auszuschließen.
8. Ermäßigungen
8.1.1 Oper Frankfurt
8.1.1 a Oper Frankfurt
50 % Ermäßigung auf den Normalpreis erhalten - gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises – Schüler*innen und Studenten*innen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, Inhaber/innen des Frankfurt-Passes, Schwerbehinderte ab 50 GdB (Grad der Behinderung) und deren Begleitperson (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch das MERKZEICHEN »B« nachgewiesen).
Rollstuhlfahrer*innen erhalten Eintrittskarten zu je € 6.- sowie deren Begleitperson zu je € 10.-.
8.1.1 b Oper Frankfurt
50 % Ermäßigung auf den Normalpreis erhalten Teilnehmer*innen am Bundesfreiwilligendienst, Erwerbslose, Inhaber*innen der Jugendleitercard.
Personen mit Flüchtlingsstatus erhalten Eintrittskarten zu je 3.- €.
Ausgenommen sind Premieren, Gastspiele, Sonder- und Fremdveranstaltungen sowie Silvester-Vorstellungen.
8.1.2 Schauspiel Frankfurt
8.1.2 a Schauspiel Frankfurt
50 % Ermäßigungen auf den Normalpreis erhalten – gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises – Inhaber*innen des Frankfurt-Passes, Schwerbehinderte ab 50 GdB (Grad der Behinderung) und deren Begleitperson (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch das MERKZEICHEN »B« nachgewiesen).
Für Schüler*innen, Student*innen, Auszubildende und Teilnehmer*innen am Bundesfreiwilligendienst bis zum vollendeten 30. Lebensjahrgelten gelten besondere Einheitspreise. Diese werden im gültigen Monatsspielplan und auf der Schauspiel Webseite bekannt gegeben.
Rollstuhlfahrer*innen erhalten Eintrittskarten zu je € 6.- sowie deren Begleitperson zu je € 10.-.
8.1.2 b Schauspiel Frankfurt
50 % Ermäßigungen auf den Normalpreis erhalten – gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises –Inhaber*innen der Jugendleitercard, Erwerbslose.
Personen mit Flüchtlingsstatus erhalten Eintrittskarten zu je 3.- €,
Ausgenommen sind Premieren, Gastspiele, Sonder- und Fremdveranstaltungen sowie Silvester-Vorstellungen.
8.2 Gruppen und/oder Schüler:innengruppen in Begleitung einer Aufsicht führenden Lehrkraft erhalten – nach Maßgabe vorhandener Karten - bei Sammelbestellungen ermäßigte Eintrittskarten. Die Ermäßigung gilt auch für die Aufsichtsperson.
8.3 Nach Maßgabe des noch vorhandenen Kartenkontingenteskann die SBF Restkarten zu ermäßigten Preisen für einzelne Vorstellungen abgeben. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an den Abendkassen.
8.4 Der Zutritt zu Veranstaltungen mit ermäßigten Karten (siehe Ziff.8.1.1 und 8.1.2) ist nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis. Pro Person und Berechtigungsausweis wird je Aufführung nur eine ermäßigte Karte verkauft. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Die Ermäßigungen beziehen sich nicht auf etwaige Gebühren.
8.5 Ermäßigungen können von der SBF jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Die SBF ist außerdem berechtigt, die Abgabe ermäßigter Eintrittskarten für bestimmte Spielorte, Veranstaltungen, Platz- oder Preisgruppen, in zeitlicher Hinsicht oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken oder auszuschließen.
9. Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten
9.1 Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rückgabe bzw. Umtausch von Eintrittskarten. Eine Erstattung findet insbesondere nicht statt bei Vorstellungsausfall oder Vorstellungsabbruch aus Gründen höherer Gewalt. Ungeachtet dessen behält sich die SBF in begründeten Einzelfällen Kulanzentscheidungen vor. Die Bearbeitungsgebühr für einen Kulanzstorno beträgt pro Sitzplatz/je Eintrittskarte EURO 2,50.
9.2 Bei Vorstellungsausfall aus anderen Gründen als aus höherer Gewalt bietet die SBF dem/der Kund:in den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte.
9.3 Bei Abbruch einer Aufführung wird, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt war, eine Ersatzaufführung angeboten, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet.
9.4 In den Fällen 9.2.-9.3 sind darüber hinausgehende Ansprüche ausgeschlossen; insbesondere können anderweitige Aufwendungen des Besuches (z.B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) nicht ersetzt werden. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt aus Gründen der Rechtssicherheit und der finanziellen Planbarkeit der SBF, wenn er nicht binnen eines Monats geltend gemacht wird.
9.5 Rückzahlungen von Vorverkaufs- oder sonstigen Gebühren sind grundsätzlich ausgeschlossen.
10. Verlust von Eintrittskarten
10.1 Bei Verlust einer Eintrittskarte stellt die SBF eine Ersatzkarte aus, wenn der/die Käufer:in unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er gekauft hatte.
10.2 Werden sowohl die Originalkarte als auch die Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der/die Inhaber:in der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt.
11. Gutscheine
11.1 Geschenkgutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren beginnend ab dem Ausstellungsdatum. Übersteigt beim Einlösevorgang der Kartenwert des erworbenen Tickets den Gutscheinwert, ist die Differenz vom Kunden zu zahlen. In allen anderen Fällen erhält der/die Kund:in für die Differenz einen neuen Wertgutschein.
11.2 Tauschgutscheine oder Coupons aus dem Abonnement gelten nur bis zum Ende der jeweiligen Spielzeit.
11.3 Für verlorene Geschenkgutscheine oder verfallene Tauschgutscheine/Coupons aus dem Abonnement kann kein Ersatz gewährt werden.
12. Übertitel
Bei den Aufführungen wird in der Regel der Text des Werkes in deutscher Sprache auf einer über der Bühne installierten Leinwand synchron angezeigt. Diese Übertitel sind nicht Bestandteil des Kartenpreises und nicht einklagbar, sofern eine Aufführung ohne Übertitel gespielt wird oder diese von einigen - in der Sicht eingeschränkten Plätzen - nicht gesehen werden können. Aus den genannten Gründen berechtigen nicht vorhandene Übertitel oder schlechte bzw. keine Sicht auf die Übertextanlage keine Kartenrückgabe oder Reduzierung des Kartenpreises.
13. Einlass zu den Aufführungen
13.1 Die Eingangsfoyers werden in der Regel eine Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet
13.2 Jede Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Besuch einer Aufführung.
13.3 Kinder unter 3 Jahren dürfen keine regulären Veranstaltungen der SBF besuchen, es sei denn es handelt sich um theaterpädagogische Veranstaltungen oder Führungen, die für Kinder dieses Alters geeignet oder dafür konzipiert sind. Altersempfehlungen für Kinder/Jugendliche können beim Verkaufspersonal erfragt werden. Für Kinder ab 3 Jahren muss eine (ermäßigte) Eintrittskarte erworben werden.
13.4 Dem Einlasspersonal ist die Eintrittskarte bzw. der Abonnementausweis sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis vorzulegen. Das Einlasspersonal überprüft die Gültigkeit durch maschinelles Auslesen der sogenannten Barcodes, über die jede Eintrittskarte und jeder Abonnement- und sonstige Berechtigungsausweis der SBF verfügt. Jede das Auslesen verhindernde Manipulation an den Eintrittskarten und Ausweisen und insbesondere an den Barcodes sind untersagt und bedeuten in allen Fällen den Verlust der Gültigkeit.
Die SBF behält sich vor, in besonders gearteten Manipulationsfällen diese als Betrugsversuch zu werten, ggf. den Kauf- bzw. Abonnementsvertrag zu kündigen und darüber hinaus auch, Strafanzeige zu stellen.
13.5 Nach Vorstellungsbeginn können verspätete Besucher aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler und der anderen Besucher an einem störungsfreien Ablauf der Aufführung erst zu einem von der künstlerischen Leitung jeweils festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B. Bildwechsel/Pause) und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes, wie auch des nächst verfügbaren Platzes, ist Folge zu leisten.
13.6 Die Eintrittskarte verliert nach Ende der Vorstellung und bei Verlassen der Räumlichkeiten der SBF ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht für die mit der Eintrittskarte verbundene Beförderungsleistung durch den RMV.
14. Garderobe und Gepäck
14.1 Die Garderobengebühr beträgt für Personen ab 12 Jahre pro Eintrittskarte (Definition siehe Punkt 13.2) 1,50 € für jeweils bis max. vier Kleidungs- oder Gepäckstücke. Sonderregelungen für Schulveranstaltungen sind möglich.
14.2 Oberbekleidung (Mäntel, Regenjacken, und dergleichen) darf nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern ist beim Garderobenpersonal abzugeben. Gleiches gilt für große Taschen, Rucksäcke und ähnliches Gepäck (Maße über 40 cm x 30 cm x 15 cm), Schirme und andere sperrige Gegenstände.
14.3 Das Einlasspersonal der SBF und autorisierte externe Sicherheitskräfte sind befugt, stichprobenartige Sicherheitsüberprüfungen von Gepäck jeder Art durchzuführen. Besucher:innen, die diese Sicherheitsüberprüfungen verweigern, erhalten keinen Zutritt zum Gebäude bzw. müssen das Gebäude verlassen.
14.4 Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Garderobenstücke ohne Prüfung der Berechtigung an den/die Besitzer:in der Marke ausgehändigt.
14.5 Ohne Garderobenmarke dürfen Garderobengegenstände nur dann ausgehändigt werden, wenn der/die Besucher:in nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat, dass er/sie der/die berechtigte Empfänger:in ist.
14.6 Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen. Der/die Besucher:in ist verpflichtet, die Wiederbeschaffungskosten der Garderobenmarke in Höhe eines Pfandes von 5 € bei der Leitung des Besucherservice zu erstatten. Bei späterem Widerauffinden der Marke wird dem/der Besucher:in das geleistete Pfand zurückerstattet.
14.7 Mit Abgabe der Garderobenmarke haftet die SBF für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist auf den Zeitwert bzw. auf 250 € für alle auf eine Garderobenmarke abgegebenen Gegenstände begrenzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf Gefahr der Besucher:innen.
15. Fundsachen
15.1 Wertgegenstände jeder Art, die in Räumen der SBF gefunden wurden, werden vom Einlass- bzw. Garderobenpersonal entgegengenommen und im Fundbüro der SBF (zugleich Leitung BesucherInnenservice) verwahrt.
15.2 Der Verlust von Wertgegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
15.3 Für die Behandlung von Fundsachen gelten im Übrigen die §§ 978 ff BGB.
16. Hausrecht
16.1 Die SBF übt in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen ihres Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Besucher:innen aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher:innen belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die AGB verstoßen haben. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der/die Besucher:in die Vorstellung stören oder andere Besucher:innen belästigen wird.
16.2 Mobilfunkgeräte und sonstige akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
16.3 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind grundsätzlich untersagt.
16.4 Das Mitführen von Tieren in allen Spielstätten der SBF ist untersagt, ausgenommen sind Assistenzhunde in entsprechender Funktion.
16.5 Das Rauchen ist in allen Bereichen der SBF nicht gestattet.
16.6 Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- bzw. Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesem Fall nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
16.7 Es kann auf Grund behördlicher Anordnungen zur kurzfristigen Umgestaltung des Saalplans oder zu Einschränkungen im Spielbetrieb kommen. Dies kann dazu führen, dass Sie Ihren vorab gebuchten Sitzplatz nicht in Anspruch nehmen können und Ihnen ein Sitzplatz zugewiesen wird. In diesem Falle bemühen wir uns aber, Ihnen einen adäquaten Ersatzplatz anzubieten. Im Falle eines Vorstellungsausfalls auf Grund behördlicher Anordnung behält sich die SBF ebenfalls das Recht vor, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten und Tickets zu stornieren. Der/die Kunde:in erhält den für die betroffene Veranstaltung bereits entrichteten Ticketpreis erstattet oder in Form eines Gutscheins.
17. Bild- und/oder Tonaufnahmen
17.1 Ungenehmigte Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche auslösen. Das Fotografieren während der Aufführung ist mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler:innen und die anderen Besucher nicht erlaubt.
17.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenenfalls kann der/die Besucher:in vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, werden von der SBF eingezogen und verwahrt. Sie werden an den/die Eigentümer:in wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat.
17.3 Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von den, durch die SBF oder deren Vertragspartner:innen, dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher:innen mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
18. Haftung
18.1 Die SBF, ihre gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadenersatz.
18.2 Soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung für einen Schaden ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies nicht für einen Schaden, der auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der SBF, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht oder in der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch die genannten Personengruppen liegt.
19. Datenschutz / Speicherung von Daten
Detaillierte Informationen darüber, wie die Städtischen Bühnen Frankfurt am Main GmbH mit personenbezogenen Daten der Kunden/Kundinnen bzw. Besucher:innen umgehen, zu welchen weiteren Zwecken personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie die persönlichen Datenschutz-Rechte und –Ansprüche können der Datenschutzerklärung unter
https://www.buehnen-frankfurt.de/datenschutzerklaerung entnommen werden.
20. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Die SBF ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.
21. Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand
Es findet grundsätzlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Frankfurt am Main, 30.06.2023